Die sechs Säulen der Immobilenverwaltung

Ein Verwaltungsobjekt im Interesse des Eigentümers mit dem Ziel des bestmöglichen Ertrags und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten, ist die Pflicht eines jeden Gebäudeverwalters.

Wir von Hausverwaltung-Müller möchten darüber hinaus mit der langfristigen Werterhaltung Ihres Objekts zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen.

1. Buchhaltung

Eine Immobilie zu verwalten – egal ob Haus oder Wohnung, privat oder gewerblich – ist stets mit großem buchhalterischen Aufwand verbunden. Allein die unterschiedlichen Anforderungen, welche Kosten auf welche Konten gebucht werden müssen und wie sie in welchem Umfang auf welche Personen umgelegt werden können, erfordert nicht nur große Genauigkeit und hervorragendes Fachwissen, sondern auch die ständige Notwendigkeit, bezüglich Wohn- / WEG-Recht, Steuerrecht und sonstiger Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben. Dies gilt auch für die Lohnbuchhaltung, welche für z. B. angestellte Hausmeister oder Reinigungskräfte erforderlich und ebenfalls Bestandteil unseres Leistungsspektrums ist.

2. Abrechnung

Für die Abrechnung von Kosten einer Immobilie gibt es viele unterschiedliche Modi. Wir führen die Abrechnung und Buchhaltung mit einer speziellen professionellen Software auf eigener EDV durch. Dadurch sind unsere Abrechnungen sehr übersichtlich und leicht verständlich gestaltet. Individuelle Kundenwünsche zur Gestaltung und zum Aufbau der Abrechnung können äußerst flexibel berücksichtigt werden.

3. Technische Betreuung

Technische Störungen in Immobilien treten immer wieder einmal auf. Ob nun einfache eine Glühbirne der Treppenhausbeleuchtung durchbrennt oder größere Störungen (z. B. Ausfall der Heizung) auftreten – wir haben einen ganzen Stab von Handwerksbetrieben zur Verfügung, mit denen wir Störungen schnellstmöglich beheben können. Weiterhin sind wir bemüht, in die Jahre gekommene Technik zu erneuern, wo es notwendig wird, so dass die von uns betreute Immobilie keinen Wertverlust durch veraltete Technik erleidet.

4. Juristische Probleme

können wir im Vorfeld in den meisten Fällen vermeiden. Der Gesetzgeber erlaubt uns nicht, Ihnen eine juristische Beratung zu geben. Im Falle einer Auseinandersetzung können wir Ihnen jedoch juristischen Beistand vermitteln, der sich mit Fachkompetenz und Engagement für die Durchsetzung Ihrer Interessen einsetzt.

5. Optimaler Schutz

In Ihrem und unserem Interesse unterhalten wir mit verschiedenen großen Versicherungsgesellschaften Rahmenverträge. Diese bieten Ihnen nicht nur einen über das normale Maß erweiterten Versicherungsschutz, sondern auch kostengünstige Beiträge. Für unsere Tätigkeit unterhalten wir eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung stets in ausreichender Höhe bei einer namhaften Gesellschaft. Mitversichert ist in diesem Rahmen die persönliche gesetzliche Haftpflicht unserer Beiratsmitglieder gemäß § 29 WEG.

6. Soziales Engagement

Um mögliche Spannungen mit Mitbewohnern im Haus oder in der Anlage zu vermeiden oder zu schlichten, sind wir auch in diesen Fragen für Sie da. Häufig lassen sich drohende Konflikte schon durch ein Gespräch mit uns entschärfen. Der Aufbau und die Pflege guter sozialer Kontakte beginnen bereits vor einem Streit und gelingen nur durch langfristiges Handeln, das an den Bedürfnissen aller Betroffenen orientiert ist.